Inklusion
Ausgangslage
Mit der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – BRK) am 26. März 2009 durch die Bundesrepublik Deutschland sind die dort formulierten Ansprüche auf gleichberechtigte Teilhabe und eine inklusive Gestaltung der unter anderem sozialen Infrastruktur verbindlich. Inklusion wird dabei als allgemeines Menschenrecht auf gleichberechtigte Teilhabe und Zugehörigkeit am gesellschaftlichen Leben verstanden, welches sich nicht auf bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Themenfelder beschränkt.
Inklusion geht über den Ansatz der Integration hinaus. Sie setzt nicht an der Verbesserung der Lebenssituation Einzelner an, sondern an den grundlegenden Strukturen und Ursachen von Ausgrenzung und Segregation.
Kommunale Umsetzung
Auf kommunaler Ebene bedeutet dies, dass die Prinzipien der Inklusion, wie sie in der UN-BRK formuliert sind, für die Sozialplanung zur gemeinsamen und übergreifenden Orientierung werden müssen. Inklusion bietet die Chance unterschiedliche Planungen durch ein gemeinsames Leitmotiv miteinander zu verbinden, um auf diese Weise Sozialräume entstehen zu lassen, in denen alle Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht oder Beeinträchtigung gleichberechtigt miteinander leben können.
Um die Forderungen der UN-BRK umsetzen zu können, sind in den vergangenen Jahren verschiedene Positionspapiere, praktische Arbeitshilfen und Aktionspläne (siehe Links) entwickelt und veröffentlicht worden, die für unterschiedliche Planungs- und Praxisebenen Anregungen und Strategien zur Entwicklung inklusiver Gemeinwesen geben. In der Praxis verläuft die Umsetzung jedoch eher schleppend, wie beispielsweise der unabhängige Staatenbericht der BRK-Allianz 2015 zur Lebenssituation behinderter Menschen in Deutschland konstatiert.
Inklusive Sozialplanung
Auf kommunaler Ebene erschweren unterschiedliche Aufgabenzuschnitte und Zuständigkeiten sowie begrenzte finanzielle Spielräume die Entwicklung inklusiver Strukturen und Sozialräume.
Sozialplanung hingegen verfügt bereits über vielfältige Planungsinstrumente für Teilhabeplanung sowie Methoden zur Datenerhebung, Analyse und Berichterstattung über soziale Lagen und bringt beste Voraussetzungen für eine inklusive Planung mit: Inklusion ist in erster Linie eine Haltung, die klaren Prinzipien von Teilhabe und Gleichberechtigung folgt. Eine “Inklusive Sozialplanung hat dafür zu sorgen, dass (…) tragfähige Nachbarschaftsstrukturen entstehen, Solidarität und Gemeinsinn gefördert werden und so ein inklusives Gemeinwesen zur Normalität wird“ (Positionspapier, VSOP 2012)
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