Die Kinder- und Jugendhilfe zeichnet sich durch ein vielfältiges  Angebot an Leistungen, Diensten und Einrichtungen aus. Die bekanntesten sind wohl Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendzentren, Erziehungsberatungs-stellen, Kinder- und/oder Jugendwohngruppen und die Schulsozialarbeit. Der öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe (kurz: das Jugendamt) ist dafür verantwortlich, dass diese Angebote rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen (§ 79 SGB VIII). Um dies zu gewährleisten bedarf es natürlich auch einer guten Planung, und dies ist Aufgabe der Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII). Im Prinzip geht es darum: was haben wir (Feststellung des Bestands), was brauchen wir (Ermittlung des Bedarfs), und – wenn es Lücken gibt – wie füllen wir diese aus (Maßnahmenplanung).

Der Gesetzgeber hat bei der in den 80er Jahren diskutierten und verabschiedeten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts erkannt, dass eine den Bedarfen entsprechende Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe nur auf der Grundlage einer guten Planung entwickelt werden kann und deshalb bereits mit dem Inkrafttreten des SGB VIII 1990/91 die Jugendhilfeplanung als eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Jugendamtes im Gesetz aufgenommen.

Aber auch 30 Jahre danach sucht die Jugendhilfeplanung immer noch nach ihrem Profil; wichtige Fragen sind: wie kann sie ihrem Auftrag als Planungs- und Steuerungsinstrument gerecht werden? Soll sie sich und wenn ja wie in den sozialpolitischen Diskurs vor Ort einmischen? Welche Professionalität braucht sie? Auch in der Fachdiskussionen der Kinder- und Jugendhilfe ist die Jugendhilfeplanung zu wenig sichtbar.

Dabei sind die anstehenden Herausforderungen vielfältig, und sie haben Auswirkungen auf die Lebenslage vieler Menschen. Beispielhaft sind hier die sogenannte „große Lösung“ (die Kinder- und Jugendhilfe ist ab 2028 auch für junge Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung zuständig), die Kindertagesbetreuung, die Pandemiefolgenbewältigung, der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab 2026, die Situation von psychisch kranken jungen Menschen und jungen Menschen mit psychisch kranken Eltern und die Migration/Integration genannt.

Der VSOP als das bundesweite Netzwerk der Sozialplanung hat den Anspruch, sich in diese Diskussion konstruktiv und mit seiner fachlichen Expertise einzumischen. Die Fachgruppe bietet den Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplanern in Deutschland eine Austausch- und Informationsplattform an. Hier können sie sich z. B. zu aktuellen Entwicklungen, „good“-Practice-Beispielen, Methoden, Konzepten u. ä. austauschen. Sie hat aber auch den Anspruch, sich zu aktuellen fachlichen Diskussionen, Herausforderungen und notwendigen Weiterentwicklungen zu positionieren.

Die Fachgruppe ist auch für Nichtmitglieder des VSOP offen; da sie die Ressourcen des Vereins nutzt ist eine Mitgliedschaft gewünscht.

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Die Sprecher:innen der Fachgruppe sind:

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